Haben die Regierenden Angst vor der Meinung der Bürger? Anders lässt sich diese Änderung im Kommunalrecht nicht erklären. Der Landtag in Kiel hat am Donnerstag nach kontroverser Debatte und gegen heftige Oppositionskritik mit der schwarz-grünen Regierungsmehrheit gravierende Einschnitte bei Bürgerbegehren vollzogen.
Von nun an sind Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Erneute Begehren gegen ein Vorhaben werden erst nach zwei Jahren möglich. Und Bürgerbegehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung müssen binnen drei Monaten folgen.
Bis zum heutigen Tag war Schleswig-Holstein ein Musterbeispiel unter den deutschen Bundesländern für direkte Demokratie. Diese Vorreiterstellung haben wir nun verloren. Ein dunkler Tag für die Demokratie im Ganzen. Unsere AfD steht seit jeher für Aus- statt Abbau direkter Demokratie. Wir wollen mehr Volksabstimmungen statt Parteiengeküngel!
Ganz nebenbei haben die Altparteien auch noch dafür gestimmt, die Rechte der kleineren Parteien in den kommunalen Parlamenten zu beschneiden. So soll in Kreistagen und in Gemeindevertretungen größerer Orte die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder angehoben wird. Unterstützen Sie uns daher bei den Kommunalwahlen am 14.05.2023.
Quelle: NTV