Kanalfähre – Regeln zur Diskriminierung Ungeimpfter inzwischen beliebig?
Einem Bericht der Landeszeitung zufolge soll die „3-G Regel“ für Autofahrer auf Fähren des Nord-Ostsee-Kanals gelten, da diese zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehören. Der Sprecher Thomas Fischer des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Amtes soll auf Nachfrage der Zeitung bestätigt haben, dass „3-G“ für Fußgänger und Autofahrer gilt.