Keine Ermittlungen gegen Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer

Mit ihrem Nichteinleitungsbescheid vom 20. April 2021 hat mir die Staatsanwaltschaft Kiel mitgeteilt, dass sie auf meine Anzeige keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landrat und weitere Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Kreises Rendsburg-Eckernförde aufnehmen wird.

Die von mir und meiner Partei selbstverständlich zu respektierende Entscheidung erweist einmal mehr die fortschreitende Erosion unseres Rechtsstaats. Mit der Einschätzung, dass sich grundlegende Prinzipien unseres rechtsstaatlichen Gemeinwesens mehr und mehr auflösen, sind die AfD und ich nicht allein, sondern befinden sich in Gesellschaft hochrangiger Persönlichkeiten aus Politik und Justiz. Hier seien insoweit nur beispielhaft ein früherer Bundesjustizminister oder auch ein früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes genannt. Die Staatsanwaltschaft als eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats leidet insoweit mehr und mehr unter der Weisungsaufsicht des Justizministers. Auch die EU hat dieses noch aus unserer obrigkeitsstaatlichen Zeit stammende Relikt gerügt und neben Österreich auch Deutschland als die beiden letzten Länder in der EU unter Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Reform dieses Missstands aufgefordert. Europäische Haftbefehle darf die Staatsanwaltschaft daher schon seit langem nicht mehr ausstellen. Der Deutsche Richterbund setzt sich ebenfalls seit einiger Zeit dafür ein, die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit mit der Richterschaft gleichzustellen.

Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrer Entscheidung in die von uns umfangreich aufbereitete Problematik nicht ernsthaft eingestiegen, sondern hat sich ausschließlich an der Oberfläche des aktuellen Meinungskorridors bewegt. Zur Begründung der von uns hinterfragten Eignung des sogenannten PCR Tests zur Feststellung von Coronainfektionen hat sie sich unter völliger Außerachtlassung der von uns genannten Quellen ausschließlich auf die Erkenntnisse des Robert Koch Instituts und seines Leiters, einem Tierarzt gestützt. Eine solche Einschätzung liegt jedoch nicht nur vollends auf Regierungslinie, sondern ist unwissenschaftlich und lässt ferner außer Acht, dass das Robert-Koch-Institut seinerseits eine gegenüber der Bundesregierung weisungsabhängige Behörde ist, von der man demnach nicht unbedingt objektive Erkenntnisse erwarten darf. Zur Begründung ihrer einseitigen Bezugnahme auf das Robert-Koch-Institut beruft sich die Staatsanwaltschaft u.a. auf diverse zweitinstanzliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass diese sämtlich in Eilverfahren, das heißt ohne abschließend bindende Feststellungen ergangen sind. Wir sind jedoch der Ansicht, dass der PCR Test eine nach dem Infektionsschutzgesetz vorauszusetzende Infektion eines Menschen gar nicht nachweisen kann, unabhängig davon, dass das Robert-Koch-Institut seine täglich neu verkündeten „Infektionen“ noch nicht einmal in Relation zu der Zahl durchgeführter Tests insgesamt setzt. Die Aussagekraft der tagesaktuell verkündeten Testergebnisse im Hinblick auf den Verlauf der Pandemie tendiert mithin gegen null.

Uns überzeugt auch die in ihrer Entscheidung mehrfach hervorgehobene Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht, ich sei mit meiner Anzeige im Allgemeinen geblieben und hätte ihr keine konkreten Anhaltspunkte für strafbare Handlungen der jeweiligen Amtsträger geliefert. Wir haben hierzu auf die jeweiligen Erlasse der durch den Landrat persönlich zu verantwortenden Allgemeinverfügungen und darauf verwiesen, dass letztlich auf die Entscheidungen des Leiters des Kreisgesundheitsamtes Menschen unter Quarantäne gestellt wurden. Dies sind jedoch Handlungen, in deren Ablauf ich auch als Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion keinen Einblick habe und mir diesen auch nicht verschaffen kann. Es ist aber gerade die vornehmste Aufgabe der Staatsanwaltschaft, hier selbstständig in unvoreingenommene Ermittlungen einzutreten, welcher Amtsträger hier jeweils wann eigenverantwortlich tätig geworden ist.

Natürlich steht es mir nicht an, der Staatsanwaltschaft als außenstehender Anzeigeerstatter Zensuren für ihre Arbeit zu erteilen, allerdings müsste sich auch dem unbefangenen Beobachter zumindest der Verdacht aufdrängen, dass meine Anzeige mit der berühmten „Schere im Kopf“ geprüft wurde. Zwar kann man hier gewiss noch nicht von einem Totalversagen ausgehen, wie es dieselbe Staatsanwaltschaft Kiel etwa in dem Fall des Parlamentarischen Geschäftsführers unserer Landtagsfraktion an den Tag gelegt hat, bei dem seinerzeit nicht nur völlig haltlose, staatsanwaltliche Ermittlungen aufgenommen, sondern darüber hinaus Durchsuchungen seiner privaten Wohnräume und seiner Diensträume im Landtag vorgenommen wurden, anlässlich derer dann auch seine privaten und dienstlichen Computer beschlagnahmt wurden. Ausweislich der unmissverständlichen Entscheidung des hiergegen angerufenen Landgerichts Kiel erwiesen sich diese Maßnahmen im Nachhinein sogar als unverhältnismäßig und rechtswidrig. Allerdings erweist sich auch hier wieder einmal, dass die Staatsanwaltschaft Kiel an ihrer eigentlichen Aufgabe vollends gescheitert ist, nicht nur Handlungen des einfachen Bürgers, sondern auch Handlungen von Amtsträgern der Exekutive nicht nur oberflächlich auf Regierungslinie nachzuvollziehen, sondern im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz genau zu überprüfen.

Thorsten Uhrbrock

Vorsitzender der AfD Kreistagsfraktion

Rendsburg-Eckernförde


Das gescannte Schreiben der Staatsanwaltschaft steht im Downloadbereich oder direkt hier zum Download bereit:

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Redaktion des Kreisverbandes der AfD Rendsburg-Eckernförde.

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