Weitere Anfrage vom 08.01.2021 i.S. COVID19 an den Landrat

Nachfolgend stellen wir hier den Text der Anfrage vom 08.01.2021 zum Nachlesen bereit.

Anfrage der AfD Fraktion im Kreis Rendsburg Eckernförde

Sehr geehrter Herr Dr. Schwemer,

hiermit stellen wir eine Anfrage nach §26 Geschäftsordnung und bitten die Verwaltung diese bis zum 30.01.2021 schriftlich zu beantworten.

Sehr geehrter Herr Dr. Schwemer,

die Kreistagsfraktion der Alternativen für Deutschland bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen.

Vorab möchte ich noch einige Bemerkungen zu unserer Anfrage vom 29.11.2020 und unserer Sichtweise machen.

Bei unserem Telefongespräch hatte ich sie schon darauf aufmerksam gemacht das es uns in keiner Weise um ihre Person geht.

Leider sind sie aber ein Rädchen im Getriebe der Corona Diktatur und trotz aller Sympathie ihrer Person gegenüber werden wir weiter unseren Weg gehen, um aufklärend zu wirken und weiteren Schaden von der Bevölkerung zu nehmen.

Im letzten März konnten wir ihre Allgemeinverfügungen, die sie nach gewissenhafter Auswertung aller für den Kreis zugrunde liegenden Daten erlassen haben, noch nachvollziehen. Eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung lag zu diesem Zeitpunkt noch vor.  Heute ist es aber in keiner Weise mehr der Fall. Schon seit langem liegen alle Fakten vor uns auf dem Tisch. Jeder mit einem einigermaßen gesunden Menschenverstand ausgestattete Mitteleuropäer ist in der Lage sich diese anzusehen und die notwendigen Schlüsse daraus ziehen. Es gibt nach wie vor keine Zahlen, die diese grundrechtseinschränkenden Maßnahmen rechtfertigen. 

Ich versuche mich einmal in ihre Lage zu versetzen.

Als Landrat sind sie aufgefordert, von Seiten der Landesregierung, eine auf ihre Ermessensabwegung beruhende Allgemeinverfügung zu erlassen. 

Weil Infektionen nicht gerade der Schwerpunkt ihrer bisherigen Tätigkeit waren und ihr beruflicher Zeitrahmen eine intensivere Beschäftigung damit nicht zulässt, bitten sie Herrn Ott zu Hilfe. Dieser legt ihnen jede Woche die aktuellen, überprüften Zahlen vor.

Dieses geschieht in Form von einer Exeltabelle die einem die genaue Entwicklung im Landkreis Rendsburg Eckernförde vor Augen führt.

Denn auf Diesen und den Umliegenden kommt es ja an.

Ihre Aufgabe liegt nicht in der Beurteilung des Landkreises Rothenburg ob der Tauber, sondern ihr Augenmerk ruht auf den ihnen unterstehenden Landkreis, denn es ist ja die Aufgabe der in der Subsidiarität  gegliederten Landkreise Entscheidungen für sich zu treffen und nicht von Oben herab bestimmt zu werden.

Im Gegensatz zu der völlig hilflosen Bevölkerung, die durch die Medien in einer Art Angststarre verharren, funktioniert bei ihnen der klare Verstand auf das Vorzüglichste.

Herr Ott hat sie über alle wichtigen Parameter informiert.

Ihnen ist bewusst das erst durch die Änderung der Pandemievoraussetzungen, seit 2009 sind Millionen von Toten keine Voraussetzung mehr, ein Ausrufen einer Pandemie unter den bestehenden Bedingungen erst möglich ist. 

Sie wissen über die Unzulänglichkeiten des benutzten PCR-Test bescheid. 

Ihnen ist bewusst das es eine unterschiedliche Anzahl von Verdoppelungen (CT Wert) gibt und das ein wert über 24 als nicht mehr seriös angesehen wird.

Auch das ein positiver Test nicht gleich eine Infektion bedeutet ist ihnen klar.

Das es keine Übersterblichkeit im Jahre 2020 zu den Jahren 2015,2016,2017,2018,2019 gibt ist ihnen bekannt.

Jede Woche bekommen sie von den im Kreis befindlichen Krankenhäuser die aktuellen Zahlen der Belegung der Intensivbetten mit oder ohne Beatmung.

Selbstverständlich hat sie die Imlandklinik über die Vergleichszahlen zur Grippe informiert.

Mit diesen in der Exeltabelle befindlichen Zahlen wird ihnen die Lage auf Grundlage von Fakten dargestellt und sie treffen guten Gewissens die Ermessensabwegung zu ihrer Allgemeinverfügung.

Und da sie sicherlich so vorgegangen sind dürfte es überhaupt kein Problem sein uns die im Anschluss befindlichen Fragen umgehend zu beantworten.

Bitte immer aus ihrer Sicht als Landrat des Kreises Rendsburg Eckernförde, also keine Zahlen des Bundes oder Schleswig Holstein sondern ihre Zahlen aus Rendsburg Eckernförde die sie benutzt haben um Ihre Allgemeinverfügungen zu erlassen.

Welche speziellen Ermessenserwägungen waren für den Landrat ausschlaggebend, um die Grundrechtseinschränkungen in seinen Allgemeinverfügungen anzuordnen und aus welchen Gründen ist der Landrat von einer epidemischen Gesamtlage ausgegangen, die die verfügten Grundrechtseinschränkungen rechtfertigt?

Wie ist der Landrat seiner Verpflichtung zur Verhältnismäßigkeitsprüfung (mildestes Mittel) nachgekommen und rechtfertigt die Infektionslage im Kreisgebiet die angeordneten Maßnahmen—welche Daten zur Infektionslage lagen der Anordnung zu Grunde?

Hat der Landrat die PCR Tests als Entscheidungsgrundlage zur Annahme von Infektionen nach §2IfSG herangezogen und welche Parameter (insbesondere die Anzahl der Zyklen, auch als CT-Wert bezeichnet) wurden/werden bei der Durchführung von PCR-Test angewandt und vorgegeben, um ein Ergebnis als „positiv“ zu bewerten?

Wie hat sich die Auslastung der Intensivbetten der beiden Krankenhäuser in Rendsburg und in Eckernförde im Oktober und November 2019 und im Vergleich hierzu im Oktober und November 2020 mit und ohne Beatmungsbedarf der Patienten entwickelt und wie hat sich die Sterblichkeit im Kreisgebiet im Oktober und im November 2019 (Grippe) und im Oktober und im November 2020 (Grippe und Covid-19) entwickelt?

Welche Vorkehrungen wurden getroffen um eine mögliche Anklage, des Landrats, vor dem Internationalen Strafgerichtshof abzuwenden?

mit freundlichen  Grüßen

die AfD Fraktion.


Die Originaldatei können Sie hier herunterladen.

Dieser Beitrag wurde rückdatiert, da diese Webseite zum Erscheinungstermin noch nicht online war.

Einige Rechtschreibfehler wurden von der Redaktion behoben.

Redaktion

Redaktion des Kreisverbandes der AfD Rendsburg-Eckernförde.

Alle Beiträge ansehen von Redaktion →