Ein weiterer Sieg für die Demokratie!

Unsere Alternative für Deutschland hat einen weiteren Sieg im Kampf für die Demokratie errungen!


In den vergangenen Jahren hat die Alternative für Deutschland in Schleswig-Holstein immer wieder Veranstaltungen und Parteitage im Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg durchgeführt. So soll auch der kommende Landesparteitag am 16. September 2023 im Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg stattfinden.
Nach erfolgter mündlicher Zusage und Reservierung des Termins für unsere Veranstaltung, erhielt unsere Partei von der Bürgermeisterin Frau Schmidt eine schriftliche Absage zur Nutzung des Bürgerhauses. Gegen diese Ablehnung haben wir direkt Widerspruch eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht.
Das Verwaltungsgericht hat am gestrigen Freitag Recht gesprochen.

Das Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg kann weiter für Veranstaltungen der AfD genutzt werden! Die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Anmietung des Bürgerhauses durch die Alternative
für Deutschland (AfD) in Schleswig-Holstein stellt einen wichtigen Meilenstein für die demokratischen
Grundwerte dar, nachdem in den letzten Jahren der Widerstand gegen eine demokratische
Selbstverständlichkeit immer stärker geworden war. Das Verwaltungsgericht hat deutlich gemacht,
dass demokratische Grundzüge und Prinzipien auch und gerade für die einzige Oppositionspartei hier in
Deutschland gelten müssen.

Seit fast einem Jahrzehnt hat die AfD Schleswig-Holstein das Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg für verschiedene Veranstaltungen angemietet. Ob es sich um Landesparteitage oder Diskussionsveranstaltungen mit politischen Vertretern handelte, das Bürgerhaus war ein Ort des Austauschs und der politischen Meinungsbildung. Allerdings stieß die wachsende Stärke der AfD auf Widerstand von sogenannten „demokratischen Gegenbewegungen“, die Druck auf die Verwaltung ausübten, um die Vermietung an die AfD zu verhindern.
Im Jahr 2020 wurde durch die Verwaltung in Henstedt-Ulzburg schließlich ein Gutachten in Auftrag gegeben, das prüfen sollte, ob man die AfD aus dem Bürgerhaus fernhalten kann. Das eindeutige Ergebnis des Gutachtens war: NEIN! Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung und stellte klar, dass die Verwaltung keine rechtliche Grundlage hatte, die Vermietung zu untersagen.

Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein bedeutender Erfolg für die Demokratie. Sie zeigt, dass demokratische Grundprinzipien wie Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung auch für die einzige politische Opposition gelten müssen. Die AfD mag mit ihrer politischen Ausrichtung umstritten sein, doch ihre demokratischen Rechte und Freiheiten müssen
auch durch die Altparteien, die wahren Feinde der Demokratie, respektiert werden.
Wichtiger noch ist, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine klare Botschaft an die Gesellschaft sendet: Demokratie ist nur mit der politischen Opposition möglich, mit der AfD. Man muss uns die gleichen Rechte und Chancen einräumen. Das Verbot der Vermietung wäre ein deutlicher Verstoß gegen diese demokratischen Grundsätze gewesen und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.
Eine Demokratie zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie unterschiedlichste politische Meinungen und Standpunkte zulässt. Der politische Diskurs und die Debatte sind zentrale Elemente der Demokratie. Indem die AfD das Bürgerhaus weiterhin für
Veranstaltungen nutzen darf, wird dieses Prinzip aufrechterhalten. Selbst wenn man nicht mit den Positionen unserer AfD übereinstimmt, ist es wichtig, dass unsere Stimme gehört wird und wir die Möglichkeit haben, diese öffentlich zu äußern.

Eine offene und pluralistische Gesellschaft lebt von den unterschiedlichen Perspektiven und Meinungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Indem die Vermietung an die AfD ermöglicht wird, wird die Vielfalt des politischen Spektrums abgebildet und die Meinungsfreiheit gestärkt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts schützt diese Grundprinzipien der Demokratie und stellt sicher, dass die politische Opposition nicht aufgrund ihrer Meinungen diskriminiert wird.
Insgesamt ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein großer Sieg für die Demokratie. Sie zeigt, dass demokratische Grundprinzipien auch für die politische Opposition gelten und dass die Meinungsfreiheit geschützt wird. Die Entscheidung stärkt die Vielfalt des politischen Diskurses und unterstreicht die Widerstandsfähigkeit der Demokratie. Es ist ein positives Zeichen für die demokratische Kultur in Schleswig-Holstein und darüber hinaus.


https://www.zeit.de/news/2023-08/11/henstedt-ulzburg-muss-afd-landesparteitag-ermoeglichen

Redaktion

Redaktion des Kreisverbandes der AfD Rendsburg-Eckernförde.

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