Kanalfähre – Regeln zur Diskriminierung Ungeimpfter inzwischen beliebig?

Einem Bericht der Landeszeitung zufolge soll die „3-G Regel“ für Autofahrer auf Fähren des Nord-Ostsee-Kanals gelten, da diese zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehören. Der Sprecher Thomas Fischer des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Amtes soll auf Nachfrage der Zeitung bestätigt haben, dass „3-G“ für Fußgänger und Autofahrer gilt.

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Spaziergänger eingekesselt – provoziert durch Kreisverantwortliche ?

Der Vertreter der Kreisverwaltung hat Spaziergänger unter Einhaltung des Abstandsgebotes durch die Einkesselung mittels Polizei zu einer Versammlung gemacht und die mangelnden Abstände selbst verursacht. Dieses Verhalten ist scharf zu kritisieren. Die Polizisten waren freundlich und es schien, als wenn sie diesen Einsatz selbst lächerlich fanden, möglicherweise aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen Polizeiaufgebot und Spaziergängern.

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