Zweierlei Maß bei der AWO in der Bürgerbegegnungsstätte Eckernförde

Die Raumanfrage der Vorsitzenden der Eckernförder AfD-Ratsfraktion wurde von der Arbeiterwohlfahrt abgelehnt.
Während die Fraktion der Partei “Die Linke” ihre Sitzungen in der Bürgerbegegnungsstätte abhalten konnte,
wird nun Frau Rautenberg aufgrund ihrer kritischen Haltung in der Corona-Pandemie pauschal ausgegrenzt.

Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit die AWO als Betreiberin der BBS einer Partei Räume in
der von der Stadt Eckernförde mitfinanzierten Bürgerbegegnungsstätte überlassen darf
und einer anderen aufgrund einer “falschen Gesinnung” verweigern kann.

Rechtlich wäre das zu klären, moralisch ist dies eindeutig:
Obwohl die Corona-Maßnahmen weltweit höchst umstritten waren und sind,
maßt sich die AWO an, zu wissen, wer hier richtig und falsch gehandelt hat.
Weiter diskriminiert sie in der eigenen moralischen Überheblichkeit, spielt sich als Richter auf, der bereits geurteilt hat.

Es kommt nun gar nicht auf den Raum an.
Eine einfache Absage wäre in Ordnung gewesen, doch wollte man wohl Frau Rautenberg “eins auswischen”.

Die AWO schreibt:

“Ihre Einstellung während der Corona-Pandemie zum Impfen und zum Maskentragen widerspricht eklatant den Wertevorstellungen der Arbeiterwohlfahrt. Nicht zuletzt auch Ihre politische Einstellung gibt uns – als Hausherrin der BBS – den Anlass, Ihrem Wunsch nach Räumlichkeiten nicht nachzukommen.”

Inwieweit die AWO Hausherrin ist, klären wir.

Als Partei können wir dieses Vorgehen ertragen, aber wenn hier auch normale Bürger in “gute und schlechte Gesinnung” unterteilt werden oder bereits wurden, muss die Politik einschreiten.

Redaktion

Redaktion des Kreisverbandes der AfD Rendsburg-Eckernförde.

Alle Beiträge ansehen von Redaktion →