Keine Ermittlungen gegen Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer
Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrer Entscheidung in die von uns umfangreich aufbereitete Problematik nicht ernsthaft eingestiegen, sondern hat sich ausschließlich an der Oberfläche des aktuellen Meinungskorridors bewegt. Zur Begründung der von uns hinterfragten Eignung des sogenannten PCR Tests zur Feststellung von Coronainfektionen hat sie sich unter völliger Außerachtlassung der von uns genannten Quellen ausschließlich auf die Erkenntnisse des Robert Koch Instituts und seines Leiters, einem Tierarzt gestützt.